

Auch hier ist es erwähnenswert, dass von der gesamten NIS-2-Richtlinie (45 Artikel) nur drei Artikel für Unternehmen, die die Vorschriften einhalten wollen, relevant sind. Einer von ihnen ist Artikel 21. Darüber hinaus spielen Artikel 20 (Governance) und Artikel 23 (Berichtspflichten) eine wichtige Rolle. In diesem Blogbeitrag geht es um Artikel 21 der NIS 2 - Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken und wie ISO 27001 diesen Bereich abdeckt.
Die Tatsache, dass sich Cyber-Bedrohungen ständig weiterentwickeln, ist nichts Neues. Deshalb hat die Europäische Union neue und strengere Vorschriften (wie die NIS 2 - Richtlinie) für Organisationen eingeführt, die in wichtigen Sektoren tätig sind.
Ein wichtiger Aspekt dieser Richtlinie ist Artikel 21, in dem die Anforderungen an Maßnahmen des Cybersicherheitsrisikomanagements dargelegt werden.
Die NIS 2 - Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit 2) ist eine Aktualisierung der ursprünglichen NIS - Richtlinie, die deren Anwendungsbereich erweitert und die Anforderungen an die Cybersicherheit verschärft. Die Richtlinie gilt für eine breite Palette von Sektoren, die als kritisch für das Funktionieren der Gesellschaft gelten, darunter Energie, Gesundheitswesen, Finanzen, öffentliche Verwaltung und digitale Infrastruktur. Lesen Sie mehr darüber in diesem Blog.
Artikel 21 der NIS 2 stellt sicher, dass Organisationen einen umfassenden und risikobasierten Ansatz für das Management von Cybersicherheitsrisiken verfolgen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Die Einführung von Artikel 21 ist ein klares Signal, dass es der Europäischen Union ernst ist mit der Verbesserung der Cybersicherheitsstandards in kritischen Sektoren. Durch die obligatorische Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass Organisationen einen proaktiven Sicherheitsansatz verfolgen, anstatt nur auf Bedrohungen zu reagieren, nachdem diese bereits eingetreten sind. Durch die Konzentration auf Vorbeugung und Schadensbegrenzung zielt die NIS 2 darauf ab, eine widerstandsfähigere und sicherere digitale Infrastruktur in ganz Europa zu schaffen.
Die Nichteinhaltung von Artikel 21 kann schwerwiegende Folgen haben, darunter Geldstrafen, Rufschädigung und sogar die vorübergehende Einstellung des Betriebs. Für Unternehmen geht es bei der Einhaltung der Vorschriften nicht nur darum, Strafen zu vermeiden, sondern auch darum, ihre Geschäftstätigkeit zu schützen und das Vertrauen von Kunden und Interessengruppen zu erhalten.
Organisationen, die bereits nach ISO 27001, der internationalen Norm für das Informationssicherheitsmanagement, zertifiziert sind, sind gut aufgestellt, um die Anforderungen von Artikel 21 zu erfüllen. ISO 27001 bietet einen Rahmen für die Risikobewertung, das Management von Zwischenfällen und die kontinuierliche Verbesserung, der sich eng an die in der NIS 2 dargelegten Risikomanagementmaßnahmen anlehnt.
Die Organisationen sollten jedoch eine Lückenanalyse durchführen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte von Artikel 21 abgedeckt sind, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Lieferkette und den Einsatz modernster Technologie.
Die Komplexität der NIS 2-Konformität kann eine Herausforderung sein, aber mit den richtigen Tools und der richtigen Unterstützung ist es machbar. Secfix hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Automatisierung ihrer Cybersecurity-Risikomanagementprozesse zu unterstützen und die Einhaltung von Standards wie ISO 27001 und NIS 2 zu gewährleisten. Unsere Plattform erleichtert die Durchführung von Risikobewertungen, die Überwachung von Drittanbietern und die Einhaltung der neuesten Sicherheitsmaßnahmen.
Mit unserer automatisierten Plattform können Unternehmen den Konformitätsprozess vereinfachen, Zeit sparen und das Risiko von kostspieligen Strafen verringern. Wenn Sie sich auf NIS 2 vorbereiten, kann Secfix Ihnen helfen, ein robustes, sicheres und konformes Cybersicherheitssystem zu schaffen.
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